Eidgenössische Volksinitiative

Abstimmung am 09. Juni 2024

 

Initiativtext

Die Bundesverfassung[1]wird wie folgt geändert:

Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit

²Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

2bis Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit bedürfen der Zustimmung der betroffenen Person. Aus der Verweigerung der Zustimmung darf die betroffene Person nicht gebüsst werden und es dürfen ihr keine sozialen oder beruflichen Nachteile erwachsen.

Darum «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»

Die EU hat mit der Studie «The Use of Chip Implants for Workers» European Parliament, DG Ipol, Policy Department A (europa.eu), indirekt eine Anleitung herausgegeben, wie vorgegangen werden muss, damit man den «Arbeitenden» unter gewissen Umständen, wie z.B. bei einer Pandemie einem Microchip unter Zwang implantieren kann. Wir sollten uns nicht auf die WHO und die EU, aber auch nicht auf unsere Regierung verlassen und JA sagen zu: «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit».

In Art. 10 der schweizerischen Verfassung steht, dass jeder Mensch das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat.

Alles was subkutan (aus lateinisch sub für ‚unter‘ und cutis für ‚Haut‘) injiziert oder verändert wird, wird mit diesem Grundsatz soweit geregelt, dass man einen subkutanen Eingriff verweigern kann. Der Grundsatz regelt jedoch nicht, was geschieht, wenn durch die Verweigerung andere Einschränkungen erlassen werden.

Damit Menschen, die an sich einen subkutanen Eingriff verweigern, nicht bestraft, sozial oder beruflich benachteiligt werden können, wurde der Art.10 um den Abs. 2bis erweitert.

Ein gigantischer Sammelerfolg in 2020 und 2021

Am 16.12.2021 haben wir die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» bei der Bundeskanzlei mit 140’264 beglaubigten Unterschriften eingereicht.

Vielen Dank an all die engagierten Helfer und Unterstützer!

Wie wichtig diese Initiative zukünftig für die Schweiz sein wird, zeigen die Entwicklungen vergangener Jahre: Bereits in der jüngsten Vergangenheit gewährten einige Bars oder Kinos nur noch geimpften oder genesenen Personen Zugang. Zukünftig wäre dies nicht mehr zulässig! Denn eine 2G-Regel verknüpft den Entscheid, sich nicht impfen zu lassen, mit sozialen Nachteilen. Auch Firmen dürften nicht mehr gezielt nur Geimpfte anstellen.

Eine Person, die einen subkutanen Eingriff verweigert, darf also weder bestraft werden, noch dürften ihr daraus soziale oder berufliche Nachteile entstehen. Damit wird nicht nur eine direkt oder indirekt durchsetzbare Impfpflicht untersagt, sondern jegliche staatlich veranlasste Eingriffe in die Integrität, die bei einer Verweigerung der Zustimmung mit Sanktionen oder Nachteilen verbunden sind.

Hier eintragen um für die kommende Abstimmung auf dem Laufenden zu bleiben

 

Wichtig! Unterstütze auch Du uns beim Kampf für die Freiheit und körperliche Unversehrtheit!

Vorteil Deiner Mitgliedschaft bei den schweiz-machern: Du kannst Dich aktiv und passiv für diese Volksinititiave engagieren!

Trete noch heute bei und werde schweiz-macher! Für eine freie, friedliche, soziale, landschaftlich schöne und wohlhabende Schweiz, die wir unseren Kindern als solche hinterlassen wollen!

Wir bitten Euch dringend um finanzielle Unterstützung für die Abstimmung

Hier kannst du für die Volksinitiative spenden:

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