Bargeldverbote NEIN
«Nie mehr Bargeldverbote auf öffentlichem Grund!»
Die Polarzauber AG hat am diesjährigen Weihnachtsmarkt in Zürich ein Bargeldverbot durchgesetzt – doch gemeinsam haben wir uns erfolgreich dagegen gewehrt.
Dank Ihrem Engagement kehren in Zürich wieder Nächstenliebe, Freude und Harmonie ein.
Doch wir ruhen nicht – wir machen weiter!
Warum?
Weil wir mit dem unten publizierten öffentlichen Brief sicherstellen wollen, dass auf allen öffentlichen Grundstücken und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin, resp. wieder mit Bargeld bezahlt werden kann – ohne Einschränkungen und ohne Druck. (Die Schreiben finden Sie zuunterst auf dieser Webseite.)
- Bargeld ist Freiheit.
- Bargeld ermöglicht Teilhabe.
- Bargeld schützt alle Menschen – unabhängig von Alter, technischen Fähigkeiten oder Bankstatus.
Wenn Sie unser Anliegen teilen und die Wahrung der Zahlungsfreiheit im öffentlichen Raum unterstützen möchten, laden wir Sie herzlich ein, unten Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse einzutragen.
Was wir tun:
Der Verein «Schweiz-Macher» wird:
- alle Kantone,
- alle Städte und Gemeinden
- alle öffentlichen Verkehrsbetriebe,
…sowie weitere Körperschaften der öffentlichen Hand offiziell darauf aufmerksam machen, dass Regelungen auf öffentlichem Grund zwingend im Einklang mit der Bundesverfassung und dem geltenden Verwaltungsrecht stehen müssen.
Damit Bargeldverbote künftig keine Chance mehr haben.
Der nachfolgende offene Brief wird offiziell an folgende Stellen versendet:
- Alle Volkswirtschaftsdirektionen der Schweizer Kantone
- Alle Schweizer Städte und Gemeinden
Damit stellen wir sicher, dass sämtliche verantwortlichen Behörden und Verwaltungen unmittelbar über die rechtliche Problematik informiert werden – und dass Bargeldverbote auf öffentlichem Grund künftig nicht mehr hingenommen werden können.
Ich unterstütze den «Offenen Brief zur Wahrung der Zahlungsfreiheit auf öffentlichem Grund»
«Nie mehr Bargeldverbote auf öffentlichem Grund!»
Mit Ihrer Unterschrift erteilen Sie die Zustimmung, dass Ihr Name im Rahmen dieses offenen Briefs als Unterstützerin oder Unterstützer auf berechtigtes Ersuchen hin offengelegt werden darf.
Ihre E-Mail-Adresse wird nicht öffentlich angezeigt und nicht weitergegeben – sie dient ausschliesslich zur Bestätigung Ihrer Zustimmung.

