EU – Rahmenvertrag

Die Schweizerische Bundesverfassung wurde 1848 in Kraft gesetzt. Sie begründete die einzigartige Demokratieform, die das Volk ermächtigt, über seine Gesetze und Regeln des Zusammenlebens zu bestimmen. Der Bundesrat und die Politiker sind dem Volk verpflichtet. Das letzte Wort hat immer das Volk, sei es per Referendum oder Initiative.

Der zur Diskussion stehende Rahmenvertrag mit der EU ist keine Weiterführung der heutigen bilateralen Verträge. Sollte das Schweizer Volk einer Unterzeichnung zustimmen, verliert es in wesentlichen Bereichen sein Mitbestimmungsrecht! 

Mit der automatischen Übernahme der Gesetze und Verordnungen der EU unterstellen wir uns dem EU-Recht, haben aber als Nicht-Mitglied kein Stimmrecht. Wer das will, verrät die Volksrechte und nimmt uns die Unabhängigkeit und Freiheit.

Unterstützen Sie unsere Aktion
Souveränität, Föderalismus, direkte Demokratie – jetzt verteidigen

 

Die Schweiz am Scheideweg

Die Schweiz steht vor einem entscheidenden Schritt in den Beziehungen zur Europäischen Union.
Der Bundesrat verhandelte im Geheimen ein Paket neuer Abkommen, das eine dynamische Übernahme von EU-Recht in zentralen Bereichen vorsieht – mit weitreichenden Folgen für unsere direkte Demokratie, unsere Kantone und unsere Verfassung. Sollten wir nach Unterzeichnung der Verträge eine neue Regelung ablehnen, wird die Schweiz sanktioniert.

Wir fordern, dass dieses gesamte Paket dem obligatorischen Referendum unterstellt wird:
Volk und Stände müssen das letzte Wort haben.

Unterstützen Sie diese Forderung mit Ihrer Unterschrift.

> Hier finden Sie unsere Vernehmlassungsantwort.

Warum wir handeln

Direkte Demokratie schützen
Die dynamische Übernahme von EU-Recht wird dazu führen, dass neue Regeln für die Schweiz verbindlich werden, ohne dass Volk und Stände zuerst darüber abstimmen. Das schwächt die politischen Rechte gemäss Artikel 34 BV.

Föderalismus bewahren
Die Kantone verlieren Einfluss in Bereichen wie Energie, Verkehr, Landwirtschaft oder Subventionen. Damit wird die föderale Kompetenzordnung (Art. 3 und 45 BV) unter Druck gesetzt.

Verfassung respektieren
Wenn fremdes Recht faktisch Vorrang erhält, verliert unsere Bundesverfassung ihre Stellung als oberste Grundlage der Rechtssetzung. Das betrifft den Kern unserer staatlichen Eigenständigkeit.

Referendum als Pflicht, nicht als Option
Ein Abkommen, das unsere Verfassungsordnung materiell verändert, gehört zwingend vor Volk und Stände – gemäss der „Sui-generis-Praxis“ bei grundlegenden Staatsverträgen.

Volk und Stände sind die oberste Gewalt
Diese Ordnung hat die Schweiz stark gemacht – seit 1848. Sie ist nicht verhandelbar, sie ist unsere Grundlage.