Bildung, Forschung

Grundrechte und Ethik in Bildung und Forschung

Jeder Mensch hat das Recht auf freie, uneingeschränkte Bildung, bestmögliche Aus- und Weiterbildung, eine Garantie der Lehr- und Lernfreiheit sowie der sozialen Chancengleichheit. Unter Bildung verstehen wir die Förderung aller Talente, aller Intelligenzen, des Handwerkes und der Kreativität sowie des Wissens über die kulturellen Ursprünge und über unsere Geschichte. Diese vermitteln wir auf der Grundlage von Sprache und Mathematik. Freie Bildung ist ein Grundrecht, verlangt nach vielfältigen Ausbildungsstätten und diese sind im Rahmen von Sitte, Ethik und Moral zu gewähren und zu unterstützen.
Das Schul- und Bildungswesen hat auf die Vielfalt der geistigen Anlagen und Interessen der Menschen Rücksicht zu nehmen, diesen zu entsprechen und sich jeder ideologischen Bevormundung zu enthalten, da diese die Gefahr der Manipulation, einseitiger Steuerung der Bildung und Abbau von Wissen beinhaltet. Wissen darf nie «Geheimsache» sein, denn es behindert die Bildung sowie die Forschung und manipuliert die Entwicklung der Gemeinschaft. Wir fördern eine Wissenschaft, die auf der Einheit von Forschung und Lehre beruht, ausschliesslich der Wahrheitsfindung dient und weder einer sachfremden Bevormundung noch einer vermeintlich volkspädagogischen Ausrichtung oder Rücksichtnahme bedarf. Forschung und Lehre dürfen nie wirtschaftlichen Interessen unter- bzw. nachgeordnet werden. Die Gemeinschaften haben sich ideologischen Eingriffen in die Autonomie der Wissenschaft weitgehend zu enthalten, ausgenommen es betrifft Wissen aus Forschungen und Entwicklungen in den Bereichen Nahrung, Medizin und Naturwissenschaft. Diese sollen weltweit allen Gemeinschaften offen zur Verfügung stehen und Errungenschaften sowie Forschungs- und Entwicklungskosten sollen in diesen Bereichen durch die Beteiligung aller Gemeinschaften geregelt und abgegolten werden. Forschung soll grundsätzlich die Aufgabe der Wirtschaft sein, soll aber von der Gemeinschaft finanziell unterstützt werden, solange angemessene Anteile des Profites in die Gemeinschaft zurückfliessen. Ethische Grenzen der Forschung dürfen nicht überschritten werden.