Freiheit, Recht

Grundwerte für Freiheit und Selbstbestimmung

Freiheit wird erlangt durch Eigenverantwortung und Selbstbestimmung sowie durch die Art der Konfliktlösung und durch den Zugang zu allen Informationen. Die Freiheit unserer Bevölkerung ist begründet durch den demokratischen Gedanken, dass die Gemeinschaft die unumstössliche oberste Gewalt darstellt. Das Wort «Geheimsache» in Verwaltungen, welche ausschliesslich den Menschen und Familien zu dienen haben, ist ein direkter Verstoss gegen Freiheit und Recht und ist ausnahmslos zu unterbinden.
Es darf im Auftrag für die Gemeinschaft keine Geheimsache geben, da diese unsere Freiheit und unser Wissen und somit unsere Bestrebungen zum Guten behindert, respektive verhindern kann. Wir respektieren dagegen ein hohes Mass an Privatsphäre und verhindern Kontrolle und Steuerung des Menschen durch digitale oder finanzielle Überwachung nichtlegitimierter Institutionen. Digitalisierung soll im Dienst des Menschen und des Wohlstandes stehen, seine Freiheit schützen und die Privatsphäre bewahren. Es gibt keine plausible Begründung, digitale Dienstleistungen wie „Internet der Dinge“ oder „Industrie 4.0“ mit einem gläsernen Bürger zu verknüpfen. Jeder Mensch hat das Recht auf freies Bewegen und Reisen, freies Erwerben von Gütern und Dienstleistungen, ohne dass nicht legitimierte Institutionen sein Bestreben und Tun speichern oder zum Ausbau ihrer eigenen Macht verwenden. Weder Verwaltungen noch NGO’s oder supranationale Organisationen haben ein Recht, sich Daten oder Weisungsbefugnisse anzueignen, welche nicht durch die Gemeinschaft in einer verpflichtenden Form (gemeinschaftliche, kommunale, kantonale oder eidgenössische Verfassung) legitimiert worden sind. Bei Differenzen zwischen Menschen, Familien, Gemeinschaften und Kantonen suchen wir in einem subsidiären, vermittelnden Dialog nach einer Lösung und erst in einem zweiten Schritt ist der juristische Weg zu begehen. Jeder Mensch ist in jeder Hinsicht als frei von Schuld zu betrachten, bis ihm das Gegenteil bewiesen worden ist. Die Umkehr der Beweislast muss verhindert werden. Im Recht zu sein, heisst nicht zwingend gerecht zu sein, deshalb muss die oberste Rechtsprechung die der Gemeinschaft, des Volkes, sein.